Informationen zur Künstlersozialabgabe

Seit dem 1. Juli 2007 wird im Auftrag der Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen eine zusätzliche Prüfung auf ordnungsgemäße Zahlung der Künstlersozialabgabe durchgeführt. Fehlen Zahlungen, können erhebliche Bußgeldzahlungen auf ein Unternehmen zukommen. Die Tücke: Viele Unternehmen wissen überhaupt nicht, dass sie zu Zahlungen verpflichtet sind.

Die simple Herstellung von Prospekten, die Gestaltung einer Webseite, das Design von Brie- fbögen durch einen selbstständigen Grafiker oder Webdesigner, aber auch Auftritte von Musikern auf Betriebsfesten oder in Gaststätten reichen aus, eine Abgabepflicht auszulösen.

Die für Sie wichtigen Informationen stehen im Whitepaper

Künstlersozialabgabe – Die gefährliche Unbekannte”

von Andreas Frank, WerbeCheck®.de, in der 5. Auflage von 2007.

Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Andreas Frank, können Sie sich dieses Whitepaper als PDF zu Ihrer persönlichen Nutzung herunter laden.


Bitte unterstützen Sie die November 2007 gestartete Initiative von KSKontra.de mit Ihrer Stimme. Ganz gleich ob Sie ein Unternehmen der betroffenen Branchen betreiben oder Eigenwerbung bzw. sonstige künstlerische Leistungen für Ihr Unternehmen extern beauftragen.

Link zu KSKontra.de, gegen ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe