Informationen zur Künstlersozialabgabe |
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Seit dem 1. Juli 2007 wird im Auftrag der Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen eine zusätzliche Prüfung auf ordnungsgemäße Zahlung der Künstlersozialabgabe durchgeführt. Fehlen Zahlungen, können erhebliche Bußgeldzahlungen auf ein Unternehmen zukommen. Die Tücke: Viele Unternehmen wissen überhaupt nicht, dass sie zu Zahlungen verpflichtet sind. Die simple Herstellung von Prospekten, die Gestaltung einer Webseite, das Design von Brie- fbögen durch einen selbstständigen Grafiker oder Webdesigner, aber auch Auftritte von Musikern auf Betriebsfesten oder in Gaststätten reichen aus, eine Abgabepflicht auszulösen. Die für Sie wichtigen Informationen stehen im Whitepaper Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Andreas Frank, können Sie sich dieses Whitepaper als PDF zu Ihrer persönlichen Nutzung herunter laden. |
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