Seit Anfang 2018 ist die DSGVO für alle Unternehmer bindend. Egal ob im Betrieb oder bei der unternehmerischen Website. Doch wie immer – nichts ist so beständig wie der Wechsel.

 

Was hat sich getan?

 

Zwischenzeitlich hat es diverse Urteile bis hin zum EuGH-Urteil im Juli 2020 über die Ungültigkeitserklärung des ”Privacy Shield“ gegeben, die sich auch auf Deine Datenschutzerklärung und den Einsatz bestimmter Widgets auf Deiner Website auswirken. Um Homepages up to date zu halten, sind deshalb regelmäßige Kontrollen und Arbeiten notwendig.

 

Zum Beispiel muss ein Websitebesucher die freiwillige Nutzung eines Routenplaners erst bestätigen, Google- und Adobe-Schriften müssen, wenn eingesetzt, in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden und jeder Website-Betreiber braucht einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit seinem Website-Hoster.

 

Sofern Analyse und Überwachung von Besucherströmen eingesetzt werden, wie zum Beispiele Google Analytics, IONOS WebAnalytics  oder etracker, die die Bewegungen auf der Internetpräsenz aufzeichnen gehören Hinweise in die Datenschutzerklärung.

 

Schalten Sie Internetwerbung und nutzen dafür Dienste von Anbietern, wie z. B. Google AdSense / AdWords oder andere, nutzen Sie für Ihr Online-Marketing externe Provider, wie z. B. Amazon, Affilinet oder andere, sind die entsprechenden Angaben nicht nur in der Datenschutzerklärung aufzunehmen. Besucher müssen über den Einsatz von Cookies selbst entscheiden und diese über einen Cookie-Einwilligungsbanner selber „steuern” können.

 

Betreiben Sie einen Online-Shop mit Zahlungsfunktionen, werden dort Drittanbieter zur Abwicklung von Zahlungen eingebunden. Ob Paypal, Sofortüberweisung, Geldinstitute – auch die sind in Ihrer Datenschutzerklärung aufzunehmen.

 

Ihr Geld verschwindet in der Abmahnfalle

Zudem droht Ihnen eine Abmahnung, wenn Sie keinen ordnungsgemäßen Cookie Consent Banner haben.

 

Worauf müssen Sie sich als Unternehmer einstellen? Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen hohe Bußgelder. Und die Zahl der Bußgeldverfahren ist durch die Aufsichtsbehörden drastisch gestiegen

 

Abmahnungen können ab 50.000,- € oder bis zu 4 % des letzten Jahresumsatzes als Bußgeld EU-weit verbindlich verhängt (festgeschrieben im Art. 83 DSGVO) werden.

 

Und zum anderen kann wegen Verstoßes gegen das TTDSG ein Bußgeld von bis zu 300.000,- € gegen Sie festgesetzt werden. Es kann also richtig teuer für Sie werden.

 

Wenn Sie Ihre Homepage auch „EU-DSVGO-fit” machen wollen, sich damit nicht selbst beschäftigen möchten oder keinen haben, der das für Sie umsetzt – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

Wir überprüfen, erstellen und aktualisieren die Datenschutzerklärung Ihrer Website gemäß des aktuellen Aufbaues und Ausstattung. Entweder nach Stundenstätzen oder mit DSGVO-Wartungsverträgen.

 

Und wenn wir schon einmal dabei sind – auf Wunsch kümmern wir uns gern um alle anderen Aufgaben rund um Ihre Webpräsenz.

 

Das ist nicht nur preiswerter, sondern vielmehr gewinnbringender für Sie. Und bedenken Sie, es kann Sie schon morgen treffen ...

Ihr DSVGO-„Schutzschild” von PHOENIX Werbung

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Die mit * Sternchen versehenen Felder sind Pflichtfelder, die wir benötigen um mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Alle weiteren Eingaben tätigen Sie auf freiwilliger Basis. Den Firmennamen und die Telefonnummer benötigen wir bei einem schnellen Rückruf, da ab dem 25. Mai 2018 die ersten Abmahnungen verschickt worden sind.

 

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, PHOENIX Werbung um Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit von PHOENIX Werbung die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

 

Darüber hinaus können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per eMail an PHOENIX Werbung übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Haftungsausschluss. Unsere Leistungen zur EU-DSGVO stellen keine Rechtsberatung dar und können auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die von uns erstellten Datenschutzerklärungen sind nach besten Wissen erstellt und werden nach Möglichkeit aktuell gehalten.

 

Ihr Geld verschwindet in der Abmahnfalle
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